Wort davor: Fangenstock

Fänger

Fänger (I)
Erklärung: von Dingen.

Fänger (II)
Erklärung: von Personen: Verhafter.

Wort danach: Fanggeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten