Wort davor: Familienstand
Familienstiftung
- Belegtext:
unter familienstiftungen werden hier anordnungen verstanden, wodurch jemand gewissse hebungen von bestimmten grundstücken oder capitalien für eine familie aussetzt
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 4 § 21
Wort danach: Familienurkunde
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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