Wort davor: Fallzettel

Fallzins
Erklärung: Zins mit Heimfall des Gutes, wenn der Zins nicht richtig bezahlt worden ist.
Sachhinweis: über Fallzins im Allgäu vgl. Baumann,Allg. II 649.

Wort danach: Fallzinslehen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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