Wort davor: Falltag

Falltor
Erklärung: Zauntor über Fahrwege, das von selbst zufällt; Grenztor zwischen Dorfbezirk und Feldgemarkung; befestigtes Stadttor.

Wort danach: Falltorgasse

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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