Wort davor: fallpflichtig
Fallsrecht
Erklärung:
Recht, den Fall (II) zu nehmen.
- Belegtext:
valsrecht, es sye man oder frow, die trager sind der lehen, so die da von komment ..., so sol man vall von inen nemen
Datierung: 1373
Fundstelle: FürstenbUB. VI 109
- Fundstelle: Berghaus I 435
- Fundstelle: Gesenius,Meierrecht I 119
Wort danach: Fallroß
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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