Wort davor: Fallmeisterei
Fallspfand
Erklärung:
Todfallabgabe.
- Belegtext:
haben auch die zu dem begräbnis abgeordneten des closters ein fallspfand, nämlich meines gotteshauses geringen und schlechten mantel, dem vogt hinterlassen müssen
Datierung: 1608
Fundstelle: MittFürstenbArch. II 848
Wort danach: fallpflichtig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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