Wort davor: fällingen
Fallit
Erklärung:
Bankrott.
- Belegtext:
welche fallit machen, wollen gehalten seyn, ihren gläubigern eine zuverlässige nachricht von ihrem zustande ... zuzustellen
Datierung: 1742
Fundstelle: Siegel,CJCamb. I 463
Wort danach: fallit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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