Wort davor: Fallit
fallit
- Belegtext:
sollen fallite handlungen, sobald die zahlungsunvermoegenheit erklaeret ist, in gerichtliche sperre genommen ... werden
Datierung: 1743
Fundstelle: ÖstVerordn. I 11
Wort danach: Fallitmacher
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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