Wort davor: Fallfreigeld
Fallgeld
Erklärung:
Abgabe bei Todesfall, Besitzwechsel (laudemium).
vgl.
Hinterfallgeld.
- Belegtext:
hergebrachte fallgelder uf und bei denen Ebersteinischen zins- und lehenleuten weiters als herkommen ... erweitern möchte ... so oft einer von den ältesten ganerben der interessirten
stämme mit tode abgehen würde, alsdann die fallgelder ... gefordert werden sollen
Datierung: 1659
Fundstelle: Eberstein2 I 353
- Belegtext:
fallgeld von hingeliehenen fallgütern
LudwigsburgFinanzArch.
- Fundstelle: SchwäbWB. II 931
Wort danach: Fallgenoß
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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