Wort davor: Fallfreigeld

Fallgeld
Erklärung: Abgabe bei Todesfall, Besitzwechsel (laudemium).
vgl. Hinterfallgeld.

Wort danach: Fallgenoß

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten