Wort davor: Faller
Fallerbe
Erklärung:
2Erbe eines Fallgutes.
- Belegtext:
der, der die güetter innen hett, ... überkeme mit den nechsten erben ..., wie er dann mit den nechsten fallerben yberkhumbt, ist er mit jederman yberkhomen
Fundstelle: Fischer,Erbf. II 197
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Wort danach: Falleschtor
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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