Wort davor: Fall

fallbar, fällbar

fallbar (I)
Erklärung: fällig.

fallbar (II)
Erklärung: heimfallend.
fallbar (III)
Erklärung: zur Abgabe verpflichtet.

Wort danach: Fallbatzen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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