Wort davor: Fall
fallbar, fällbar
fallbar (I)
Erklärung:
fällig.
fallbar (II)
Erklärung:
heimfallend.
- Belegtext:
wan einer ... mit dodt abgeht und vallbare gütter verlast
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: GrW. IV 513
Faksimile
fallbar (III)
Erklärung:
zur Abgabe verpflichtet.
Wort danach: Fallbatzen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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