Falkenrecht
Falkenrecht (I)
Erklärung:
Rechtssätze der Falkenjagd.
Falkenrecht (II)
Erklärung:
Teile des gebeizten Wildes, die dem Beizvogel zum Kröpfen gegeben werden.
Wort danach: Falkensteuer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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