Wort davor: Falkenmeister

Falkenrecht

Falkenrecht (I)
Erklärung: Rechtssätze der Falkenjagd.

Falkenrecht (II)
Erklärung: Teile des gebeizten Wildes, die dem Beizvogel zum Kröpfen gegeben werden.

Wort danach: Falkensteuer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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