Wort davor: faka

Faktor
Erklärung: "Bevollmächtigter eines Bergbauunternehmers".

Faktor (Spiegelstrich 1)
Erklärung: Handelsvertreter.

Wort danach: Faktorei

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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