Belegtext:
daß abt und convent des munsters K. auf den ungebotenen gerichtstag sie nach altem brauch und gleich auch etliche fahrzinsbare mit sonderlichen speisen und getränks wie auch platzen zu tractiren schuldig seien Datierung: 1616
Region/Autor/Textsorte:
Knechtsteden
Fundstelle:RhW. II 1 S. 145
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