Wort davor: Fahrperson

Fahrpfennig

Fahrpfennig (I)
Erklärung: wie Fahrzins.

Fahrpfennig (II)
Erklärung: "Pfennige, die to der vare, als Remedium, bestimmt sind".

Wort danach: Fahrponte

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten