Wort davor: Fährpachtrecht

Fahrperson
vgl. 2Fahrmann.
Wortbildungshinweis: zu Fahrgeding.

Wort danach: Fahrpfennig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten