Wort davor: Fährmann
Fährmeister
Erklärung:
Ältester der Fährleute.
- Belegtext:
dasz die nachbaren zu O. auf allerseelen tag nachbargeding halten und dann macht haben einen bürgermeister ab- und anzusetzen. der alsdann angesetzt wird, ist schuldig den ehrsamen fahrmeisteren
zu B. und Be. in frei kösten zu halten und zu thuen den nächsten sontag vor oder nach S. Martini
Fundstelle: GrW. V 336
[weitere Angaben: und öfters ebd.]
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Fährmeister (Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Vorsteher öffentlicher Fähren.
- Datierung: 1845
Allgemeine Gewerbe-Ordnung für die Preussischen Staaten (Magdeburg 1845) § 45
Wort danach: Fährnachen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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