Wort davor: Fährlohn
fahrlos
fahrlos (I)
Erklärung:
fahrlässig.
- Belegtext:
da aber iemand fahrloß und saumbselig, ... waß er bezahlt, bey den stattbuch ... nicht wuerde angeben
Datierung: 1650
Fundstelle: NördlingenStat. 217
Faksimile
fahrlos (II)
Erklärung:
unvermutet.
Wort danach: Fahrlose
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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