Wort davor: Fahrheller
Fahrherr
Erklärung:
der den Anspruch auf 2Fahr (IX) hat.
- Belegtext:
solte ich die jarliche far uis meinem gelde den farherrn bezalen
Datierung: 1548
Fundstelle: BuchWeinsberg I 305
- Belegtext:
umb disse zit quam es auf, das die rentgeber iren farherrn den hondersten pfennink van der farn inhilten und abkurzsten
Datierung: 1591
Fundstelle: BuchWeinsberg IV 113
Wort danach: Fährherr
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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