Wort davor: Fahrherr

Fährherr

Fährherr (I)
Erklärung: Eigentümer der Fähre.

Fährherr (II)
Erklärung: Mitglied des rigischen Rats, welches die Aufsicht und Leitung des Übersetzamtes unter sich hat.

Wort danach: Fährherrschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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