Wort davor: Fahrherr
Fährherr
Fährherr (I)
Erklärung:
Eigentümer der Fähre.
- Belegtext:
es haben vorgemelte fahrherren sich mit beider seits fahrerben verglichen, daß sie alle zeit frei ohne einige widersetzung sollen übergefahren werden
Datierung: 1590
Region/Autor/Textsorte:
Mondorf
Fundstelle: NrhAnn. 79 (1905) 165
Fährherr (II)
Erklärung:
Mitglied des rigischen Rats, welches die Aufsicht und Leitung des Übersetzamtes unter sich hat.
Wort danach: Fährherrschaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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