Wort davor: Fährgut
Fahrhabe
Erklärung:
bewegliche Sache.
sprachliche Erläuterung:
nur schweiz.
vgl.
Fahrnis,
Habe (II 1).
- Belegtext:
trög und ghalt, drinnen die gwarsamen und andere des abgelybeten fürnemste fahrhaab gehalten, verpütschieren
Fundstelle: BernGS. 1615 15
- Belegtext:
zur fahrhaab, so die verkaufft, mag kein fründt noch verwanter den zug haben
Fundstelle: BernGS. 1615 30
- Belegtext:
wann aber solche fahrhaab [französisch meubles] in underschidenlichen orten ... were
Datierung: 1616
Fundstelle: WaadtStat. 34
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- Belegtext:
das übrige liegende und fahrende gut, ur- fahr- und bar hab
Datierung: 1668
Fundstelle: FrutigenLR. 68
- Belegtext:
die fahrhaab ... verzeichnen lassen
Datierung: 1709
Fundstelle: Mutach 27
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- Belegtext:
baar gelt oder andere fahrhab
Datierung: 1711
Fundstelle: BernMand. VII 3 S. 26
- Belegtext:
das unter der fahrhaab verstanden werden die sachen, welche man von einem ort ans andere tragen kann
Datierung: 1727
Fundstelle: Leu,EidgR. II 74
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- in Google Books
- Datierung: 1746
Fundstelle: Leu,EidgR. IV 6
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- in Google Books
- Belegtext:
fahr-haab
Fundstelle: BernGS. 1762 6
- Belegtext:
"Fahrhabe achte nicht für eigen"
Fundstelle: Graf u.Dietherr 110
[weitere Angaben: vgl. fahrende Habe]
- Fundstelle: Huber,PrivR. III 26
- Fundstelle: Huber,PrivR. IV 682
- Fundstelle: WaadtStat. 38
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Wort danach: Fahrhafer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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