Wort davor: Fahrgut
Fährgut
- Belegtext:
das das fahr zu S. gehen L. zentbar sei; die besitzer der gueter des fahrs müssen ein zentschöpfen an die maintzische zent L. geben ...; das hinfüro die zentgerechtigkeit uf berürten fahrguetern bei der zent zu L. bleiben soll
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: WürzbZ. I 2 S. 1045
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Wort danach: Fahrhabe
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