Wort davor: 1Fahrgerechtigkeit
Fahrgerechtigkeit
Erklärung:
Recht, eine Fähre zu betreiben.
vgl.
2Fähre (II).
- Belegtext:
diese vorgemelte fahrgerechtigkeit ist zu einem erblehen aussverpfachtet vor undt umb wie folgt
Datierung: 1590
Fundstelle: NrhAnn. 79 (1905) 165
- Belegtext:
es wirdt diese fahrgerechtigkeit bedienet von vier fährer, welcher ein jeder muss jahrlichs zahlen ahn erbpfacht ad einen kauffmansgülden undt ein orth dem rechts halter der original siegel und brieff
Datierung: 1590
Fundstelle: NrhAnn. 79 (1905) 165
Wort danach: Fahrgericht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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