Wort davor: Fahrfronstock
Fahrgasse
Wortbildungshinweis: zu
2Fähre (I).
- Belegtext:
sind die fährer zu B. schuldig, den nachbarn zu O. ... alle ... sambstag ein ... fahrschiff zu O. ... zu halten und daselbst dieselbige einzunehmen ... umsonst nach B. zu fahren, an die fahrgaß
alldar freiwillig auszulassen u. wann sie ihre markschaft getrieben zurückzubringen
Fundstelle: GrW. V 337
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Wort danach: Fahrgebot
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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