Belegtext:
hernach volget ein essen, welches ist ein faressen, welches der her prior hat verordnet den vier vogden vnndt zweyen gerichten alle jar des montags nach dem zwantzigsten tag, daruf
erklert soll werden alle gerechtigkeit des hoffs Datierung: vor 1531
Fundstelle:DiedenhofenW. 143
Informationen zur Quellevom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)