Wort davor: 1fahren

2fahren

2fahren (I)
Erklärung: in Gefahr bringen, gefährden.

2fahren (II)
Erklärung: beaufsichtigen, prüfen, untersuchen.
2fahren (III)
Erklärung: rügen, vernehmen.
2fahren (IV)
Wortbildungshinweis: zu Fahrzins.

Wort danach: Fährenabgabe

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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