Wort davor: Fahrbezahlung
Fahrbogen
Erklärung:
etwa wie 1Fahrbuch.
- Belegtext:
es haben auch dieselbe ihre fahr-bögen alle amts-tage richtig einzugeben, und in selbigen zu melden, wo sie gefahren, wie sie es befunden, was sie vor anstalt gemachet, und was bey ieder zeche zu erinnern
Datierung: 1709
Fundstelle: CAug. II 1 Sp. 378
Wort danach: Fährbrücke
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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