Wort davor: Fähnerweibel
Fähnlein
Fähnlein (A)
Fähnlein (A I)
Erklärung:
Feldzeichen.
Fähnlein (A II)
Erklärung:
Marktfahne.
Fähnlein (A III)
Fähnlein (A III 1)
- Belegtext:
vor in man her ein fenlin truog, das selbig war geferbet rodt, domit bedeuten meinen todt, daß man wolt richten übers bluot
Datierung: 1453
Fundstelle: HomeyerFestgr. 42
Fähnlein (A III 2)
- Belegtext:
an den rören nit waschen ... dieweil das fenlein auf der rören steckt
Datierung: 1506
Fundstelle: Siegl,Eger 206
Fähnlein (A III 3)
- Belegtext:
freiheit ... dass sie ... ire tänz ... bei fliegendem fendlin halten mögen
Datierung: 1599
Fundstelle: WürtLTA.2 II 58
Fähnlein (A III 4)
Erklärung:
Fähnlein des Schutzherrn steckten die Bauern bei Kriegsgefahr auf ihr Haus.
Fähnlein (A III 5)
Erklärung:
militärischer Brauch.
- Belegtext:
fähndlin mit der spitz zu der erden wenden und nicht flegen lassen, bis daß das übel gestraft wird
Fundstelle: ArchKulturg. 6 (1908) 29
Fähnlein (A III 6)
Erklärung:
bei Grenzbegang.
- Belegtext:
[An bemerkenswerten Punkten wurde Halt gemacht, besonders an der Grenze dreier Gebiete.] daselbst ist das fähnlein geschwenket worden"
Fundstelle: Lappe,Schnadzug 13
Fähnlein (A III 7)
Erklärung:
als Zeichen der Erlaubnis, während des Waldschlusses an einem Tage Holz zu hauen.
Fähnlein (A III 8)
- Belegtext:
zu demselben bank [für schlechtes Brot] ain besonders fenlin zu stecken verordnet
Datierung: 1506
Fundstelle: NördlingenStR. 590
Faksimile
Fähnlein (B)
Erklärung:
Truppenteil.
Wort danach: Fähnleinführer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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