Wort davor: Fähneramt
Fähnergesellschaft
Wortbildungshinweis: zu
Fähner (II).
- Belegtext:
unter denen xiii gesellschaften in der stadt sind 4 fürnehme, die man venner-gesellschaften heisset, weil die vier stadtvenner darab alle 4 jahre erwählet werden
Datierung: 1757
Fundstelle: Waldkirch,Einl. II Anh. 7
Wort danach: Fähnerkammer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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