Wort davor: Fahnwächter
Fähner
Fähner (I)
Erklärung:
Fähnrich (I), Fahnenträger.
vgl.
Fahnenträger.
Fähner (I 1)
Fähner (I 2)
Fähner (II)
Erklärung:
städtischer Beamter in der Schweiz.
- Belegtext:
denn zart der rat, die venrn und heimlicher ... v lb. x ß.
Datierung: 1375
Fundstelle: BernStRechn.(1375/84) 18
- Belegtext:
das die vier venrre jerlich sullent umbtragen einest im jar die kötti der sitti mess
Datierung: 1435
Fundstelle: FreiburgÜRec. VIII 61
- Belegtext:
hauptleute, venner und rat
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: MittBadHistK. 21 (1899) 88
- Datierung: 1529
Fundstelle: LuzernStR. 90
- Datierung: 1535
Fundstelle: Thun 11
- Datierung: 1539
Fundstelle: BremgartenStR. 96
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
bürgermeister, venner, räht und burger
Datierung: 1541
Fundstelle: ArbergStSatzg. 16
- Belegtext:
söllendt bemelte unsere 4 venner jedes halben jahres, namlich wann sy unser chor und stattgricht besetzend, auch diese vier schirmvogt ordnen
Fundstelle: BernGS. 1615 15
- Belegtext:
die iv landgerichte, zunächst um die stadt gelegen ... deren jedes seinen frey-weibel hat und von einem venner regiert wird
Datierung: 1757
Fundstelle: Waldkirch,Einl. II Anh. 8
- Fundstelle: Heusler,SchweizVG. 195
- Fundstelle: Heusler,SchweizVG. 272
- Fundstelle: SchweizId. I 831
Faksimile
- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
Wort danach: Fähneramt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten