Wort davor: Fahnwächter

Fähner

Fähner (I)
Erklärung: Fähnrich (I), Fahnenträger.
vgl. Fahnenträger.

Fähner (I 1)

Fähner (I 2)
Fähner (II)
Erklärung: städtischer Beamter in der Schweiz.

Wort danach: Fähneramt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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