Wort davor: Fahnenfutter

Fahnengeld

Fahnengeld (I)
Erklärung: Abgabe bei Belehnungen.

Fahnengeld (II)
Erklärung: Abgabe des Gesellen an manchen Orten nach Erlangung des Meisterrechtes der Zunft.
Fahnengeld (III)
Erklärung: Werbungsunkosten.

Wort danach: Fahnengesellschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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