Wort davor: Fahnenfutter
Fahnengeld
Fahnengeld (I)
Erklärung:
Abgabe bei Belehnungen.
Fahnengeld (II)
Erklärung:
Abgabe des Gesellen an manchen Orten nach Erlangung des Meisterrechtes der Zunft.
Fahnengeld (III)
Erklärung:
Werbungsunkosten.
- Belegtext:
ein tragoner regiment ... aufzurichten ... die zuewerbung und das fahnengeld ... 10400 fl. betragen
Datierung: 1683
Fundstelle: BerAltertWien 8 (1865) Anh. 189
Wort danach: Fahnengesellschaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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