Wort davor: fagen

fähig
Erklärung: (rechts)fähig; zu etwas berechtigt.

fähig (Spiegelstrich 1)
fähig (Spiegelstrich 2)
fähig (Spiegelstrich 3)
fähig (Spiegelstrich 4)

Wort danach: Fähigkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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