Wort davor: fagen
fähig
Erklärung:
(rechts)fähig; zu etwas berechtigt.
- Belegtext:
was erbschaften ... an sie erblich vielen, des sol sie ouch fähig und wartend sin
Datierung: 1481
Fundstelle: SchwäbWB. II 917
- Belegtext:
es sol ouch nieman die selben, so in den kelnhoff gehören, innhaben, er sy denn deren vehig vnd genoß
Datierung: 1488
Fundstelle: FürstenbUB. VII 237
- Belegtext:
der pfaff ist nit vähig des lehens
Datierung: 1493
Fundstelle: LibriFeud.(Pflantzm.) d III
- Belegtext:
der guetter ... soll noch mag niemandts vächig sin dann die hoffjungern
Datierung: 1502
Fundstelle: Schauberg,Z. 2 (1847) 140
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1532
Fundstelle: CCC. Art. 135
Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1533
- in DRQEdit
- Belegtext:
so unser sone ... den priesterlichen stant nit annemen würde, so soll er auch sollicher prelatur nit fehig sein
Datierung: 1543
Region/Autor/Textsorte:
Gengenbach
Fundstelle: FreibDiözArch. 16 (1883) 211
- Belegtext:
das nach abgang des manlichen stamens die kunigliche töchtern des kunigreichs fähig seyn
Datierung: 1543
Fundstelle: Schrötter,ÖStaatsr. V 404
- Belegtext:
desselben gutz vächig sin
Datierung: 1545
Fundstelle: SGallenOffn. I 48
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
das sie ein tochter unnd das schloss als ein reichslehen nit fehig sey
Datierung: 1547
Fundstelle: FlersheimChr. 8
- Datierung: 1550
Fundstelle: PomesanienUB. III 327 (nr. 234)
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- digitalisiert von Jürgen Sarnowsky
- Datierung: 1581
Fundstelle: HagenLR. 34
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
were er des erbtheils vehig
Datierung: 1610
Fundstelle: Wehner,HofgRottw. 177
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1674
Fundstelle: SchweizId. I 724
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- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- Belegtext:
solches kauffmanns rechts nicht fähig
Datierung: 1678
Fundstelle: MagdebKauflBrüdersch. Art. 33
- Belegtext:
der ratsstell fächig [wahlfähig]
Fundstelle: SchweizId. I 724
Faksimile
- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- Fundstelle: ArchOFrk. 3, 2 (1846) 84
fähig (Spiegelstrich 1)
- Belegtext:
es sein ordinarie alle männer und weiber der letzten willen fähig
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. III 16, 1
fähig (Spiegelstrich 2)
fähig (Spiegelstrich 3)
- Belegtext:
ist offenbar, das es an im selbst ein kauff sye, wöllichen dann zu züchen der klager ... fechig und machtig syn soll
Fundstelle: BernGS. 1615 32
- Datierung: 1659
Fundstelle: Emmenthal 215
- Belegtext:
dass die persohn vehig seye solch geschenck zu thun
Datierung: 1709
Fundstelle: Mutach 54
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fähig (Spiegelstrich 4)
- Belegtext:
sind seine andere geschwüsterte ... die nechsten vnd sein verlassen gut zu erben vehig
Datierung: 1541
Fundstelle: ArbergStSatzg. 29
Wort danach: Fähigkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten