Wort davor: 2Facht

Fächt
sprachliche Erläuterung: sprachlich zu Pacht.

Fächt (I)
Erklärung: vorgeschriebenes, geeichtes Maß oder Quantum.

Fächt (II)
Erklärung: Abmessung, Eichung von Gefäßen.
Fächt (III)
Erklärung: geeichtes Meßgefäß; meton. Eichzeichen.
vgl. Ohm (II).
Fächt (IV)
Erklärung: zugeteiltes Pensum, Tagwerk.

Wort danach: Fächtamt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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