Wort davor: Ezebajis
ezümffte
Erklärung:
Lesefehler!.
- Belegtext:
[Notare und Prokuratoren, die eheliche Frauen haben] und ezuemffte halten, [in der Stadt sitzen und nicht Bürger sind, sollen sich entweder
an geistliches oder an weltliches Recht halten]
Datierung: 1366
Regesten der Erzbischöfe von Mainz von 1289-1396, II 1, bearb. von Fritz Vigener (Leipzig 1913) 483
Wort danach: F
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