Wort davor: Extraordinarbeitragung
Extraordinarisache
- Belegtext:
die sache, welche vor gricht gebracht werden, sind entweder gemeine civilsachen oder extraordinarisachen
Datierung: 1709
Fundstelle: Mutach 181
Faksimile
Wort danach: Extraordinaristeuer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten