Wort davor: Ewighaltung

Ewigkeit

Ewigkeit (I)
Erklärung: rechtliche Gültigkeit für alle Zeit.

Ewigkeit (II)
Erklärung: tote Hand, Rechtssubjekt, das nicht dem Wechsel durch den Tod unterworfen ist.

Wort danach: ewigwährend

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten