Wort davor: Ewiggulden
Ewiggülte
Erklärung:
Rente, jährliche Geldleistung.
vgl.
Ewiggeld,
Ewigzins.
- Belegtext:
hat der ewiggült uff eigen
Datierung: 1404
Fundstelle: Wimpfen 81
Faksimile
- Belegtext:
ewiggult ... oder versprechgult ... auf etlich zeit
Datierung: 1464
Fundstelle: CadolzburgSalB. 183
- Belegtext:
ewiggult landacht hurrgulte
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: PforzheimErbr. § 10
Wort danach: Ewighaltung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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