Wort davor: Ewiggeldforderer
Ewiggeldgläubiger
- Belegtext:
hat der ewiggeltglaubiger ... macht, dem schuldner ... auf nächsten recht- oder gerichtstag für gericht pieten ze lassen
Datierung: 1571
Fundstelle: MünchenStR.(Auer) 225
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Wort danach: Ewiggeldinsiegel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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