Wort davor: ewigen

Ewiggeld
Erklärung: Rente, unablösliche Geldleistung, die auf einer unbeweglichen Sache ruht.
vgl. Ewiggülte, Ewigzins.

Wort danach: Ewiggeldbrief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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