Wort davor: ewen

ewig, ewiglich

ewig (I)

ewig (I 1)
Erklärung: allgemein.

ewig (I 2)
Erklärung: bei Strafen.
ewig (I 3)
Erklärung: alle Generationen.
ewig (I 4)
ewig (II)

ewig (II 1)
Erklärung: bei Satzungen, Verträgen.
ewig (II 2)
ewig (II 3)
ewig (III)
Erklärung: unwiderruflich.

ewig (III 1)
Erklärung: Kauf.
ewig (III 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: Einlösung.
ewig (III 2)
ewig (III 3)
Erklärung: Schenkung.
ewig (III 4)
Erklärung: Lehen.
ewig (IV)

ewig (IV 1)
Erklärung: dauernd.
ewig (IV 2)
Erklärung: von dem Vieh, das von dem Hofherrn beständig erhalten, d. h. nach dem Tode alsbald wieder durch ein gleiches Stück ersetzt wird.
vgl. 1eisern (I 1).
ewig (IV 3)
Erklärung: Berechtigung.
ewig (IV 3 Spiegelstrich 1)
Erklärung: ewige Einwohner (in Bern): Bürgerklasse, die zwischen den eigentlichen Bürgern und den Insassen steht, die alle bürgerlichen Freiheiten und Rechte, ausgenommen die des Weingewerbes genossen, aber nicht regimentsfähig waren. Sie sind Nachkommen von Fremden oder Ausbürgern, die ihr Bürgerrecht verloren.
ewig (IV 4)
Erklärung: Abgaben, die dauernd sind, Zinsen von aufliegendem Kapital, das unablöslich ist oder vom Darleiher nie aufgekündet werden kann.
vgl. Ewiggeld, Ewiggülte, Ewigzins.
ewig (V)
Erklärung: Gegensatz zu jährig.
ewig (VI)
ewig (VII)
Erklärung: ständig, dauernd.
ewig (VIII)
Erklärung: unbeschränkte Ausdehnung in die Länge oder Tiefe im Bergwerk.
ewig (IX)
Erklärung: in Bezug auf Jüngstes Gericht.

Wort danach: ewigbehalten

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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