Wort davor: ewen
ewig, ewiglich
ewig (I)
ewig (I 1)
Erklärung:
allgemein.
ewig (I 2)
Erklärung:
bei Strafen.
ewig (I 3)
Erklärung:
alle Generationen.
ewig (I 4)
ewig (II)
ewig (II 1)
Erklärung:
bei Satzungen, Verträgen.
ewig (II 2)
ewig (II 3)
ewig (III)
Erklärung:
unwiderruflich.
ewig (III 1)
Erklärung:
Kauf.
ewig (III 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Einlösung.
ewig (III 2)
ewig (III 3)
Erklärung:
Schenkung.
ewig (III 4)
Erklärung:
Lehen.
ewig (IV)
ewig (IV 1)
Erklärung:
dauernd.
- Belegtext:
der pfarr an ewig guet
Datierung: 1349
Fundstelle: QKulmbach 303
- Belegtext:
anzulegen ewiges kapital
Fundstelle: KonstanzHäuserb. II 370
ewig (IV 2)
Erklärung:
von dem Vieh, das von dem Hofherrn beständig erhalten, d. h. nach dem Tode alsbald wieder durch ein gleiches Stück ersetzt wird.
vgl.
1eisern (I 1).
ewig (IV 3)
Erklärung:
Berechtigung.
ewig (IV 3 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
ewige Einwohner (in Bern): Bürgerklasse, die zwischen den eigentlichen Bürgern und den Insassen steht, die alle bürgerlichen Freiheiten und Rechte, ausgenommen
die des Weingewerbes genossen, aber nicht regimentsfähig waren. Sie sind Nachkommen von Fremden oder Ausbürgern, die ihr Bürgerrecht verloren.
ewig (IV 4)
Erklärung:
Abgaben, die dauernd sind, Zinsen von aufliegendem Kapital, das unablöslich ist oder vom Darleiher nie aufgekündet werden kann.
vgl.
Ewiggeld,
Ewiggülte,
Ewigzins.
ewig (V)
Erklärung:
Gegensatz zu jährig.
ewig (VI)
ewig (VII)
Erklärung:
ständig, dauernd.
ewig (VIII)
Erklärung:
unbeschränkte Ausdehnung in die Länge oder Tiefe im Bergwerk.
ewig (IX)
Erklärung:
in Bezug auf Jüngstes Gericht.
- Belegtext:
ewige gerichte gotes
Datierung: 13. Jh.
Fundstelle: FreibDiözArch. 16 (1883) 84
Wort danach: ewigbehalten
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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