Wort davor: Essefleisch
Essegeld, Essengeld
vgl.
Essen (IV),
Eßpfennig.
Essegeld (I)
Erklärung:
Geldleistung, Steuer statt der Verpflichtung ein Essen zu geben.
- Belegtext:
iii firtung gebit das dorf essegeld
Datierung: 1410
Fundstelle: SchlesDorfU. 259
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- Belegtext:
vor dieselbten fumffczigk ungrischen gulden haben wir auff unsrem essengelt ..., das uns die leute doselbst alle jor ... zu geben schuldig
Datierung: 1513
Fundstelle: StArchBresl.
- Belegtext:
die zinse an zeidelweide, essengelde, forstgelde und anderem
Datierung: 1548
Fundstelle: SchlesDorfU. 273
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- Belegtext:
erbschultzen, welcher beym dreyding ... die mahlzeit ausrichten, oder dafür essegelder bezahlen muss
Datierung: 1749
Fundstelle: Klingner I 9
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- Datierung: 1845
Fundstelle: Reyscher,Ges. XVI 2 S. 1050
- Fundstelle: Jelinek 251
Essegeld (II)
Erklärung:
Futtergeld.
Wort danach: Esselware
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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