Wort davor: Erzherr

Erzherzog
Erklärung: Titel, 1453 den Gliedern des habsburgischen Hauses verliehen, die Steiermark, Kärnten und Krain innehaben. Schwind-Dopsch S. 369 Rudolf IV. hatte 1359 den Titel angenommen, ohne ihn behaupten zu können. Luschin,ÖstRG.2 S. 186.

Wort danach: Erzherzogshut

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