Wort davor: Erzer
1erzeugen
1erzeugen (I)
Erklärung:
jemanden durch Zeugnis überführen.
1erzeugen (II)
Erklärung:
etwas (durch Zeugnis) be-, nachweisen.
1erzeugen (III)
Erklärung:
urkundlich bezeugen.
1erzeugen (IV)
Erklärung:
einen Brief vorlegen?
- Belegtext:
daruff soll ... das gericht ainen gemainen botten gewinnen ... der sol dann die brief gen R. antwurten, erzögen und baiden tailen umb ainen rechttag bitten
Datierung: 1452
Fundstelle: FürstenbUB. VI 413
Wort danach: 2erzeugen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten