Wort davor: Erzer

1erzeugen

1erzeugen (I)
Erklärung: jemanden durch Zeugnis überführen.

1erzeugen (II)
Erklärung: etwas (durch Zeugnis) be-, nachweisen.
1erzeugen (III)
Erklärung: urkundlich bezeugen.
1erzeugen (IV)
Erklärung: einen Brief vorlegen?

Wort danach: 2erzeugen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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