Wort davor: Erze

erzeigen

erzeigen (I)
Erklärung: vorweisen.

erzeigen (II)
Erklärung: erweisen, antun.
erzeigen (III)
Erklärung: etwas beweisen.
erzeigen (III Spiegelstrich 1)
Erklärung: beschwören.
erzeigen (III Spiegelstrich 2)
Erklärung: nachweisen.
erzeigen (IV)

erzeigen (IV 1)
Erklärung: ausfolgen.
erzeigen (IV 2)
Erklärung: bezahlen.
erzeigen (V)
Erklärung: reflexiv.

erzeigen (V 1)
erzeigen (V 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: sich verhalten.
erzeigen (V 2)
Erklärung: sich ereignen, vorkommen.
erzeigen (V 3)
Erklärung: sich melden, einfinden.

erzeigen (V 3 a)
erzeigen (V 3 b)
Erklärung: insbesondere mit Zahlung einer Gebühr.

Wort danach: Erzeigung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten