Wort davor: erwinden

erwinnen
vgl. erwinden.

erwinnen (I)
Erklärung: gerichtlich.

erwinnen (I 1)
Erklärung: jemanden überwinden, überführen.

erwinnen (I 2)
Erklärung: eine Sache gewinnen.
erwinnen (I 3)
Erklärung: einen Rechtsstreit gewinnen, eine Klage durchsetzen, Prozeß gewinnen.
erwinnen (I 3 Spiegelstrich 1)
Erklärung: erreichen, daß.
erwinnen (II)
Erklärung: erarbeiten, erwerben.

Wort danach: Erwinnung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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