Wort davor: erwiedern
Erwiederung
Erwiederung (I)
Erklärung:
Wiederholung.
- Belegtext:
die undienstliche repetition der titulen und erwiederungh dessen, so einmahl gesetzt und geschrieben
Datierung: 1578
Fundstelle: Engelke,GogerichtDesum 71
Faksimile
Erwiederung (II)
Erklärung:
Entschädigung.
- Belegtext:
dem seelsorger gegen leidliche erwiederung seinen pfarr-acker ümbbringen
Datierung: 1647
Fundstelle: CöllnKons. 216
Wort danach: Erwiederungsfall
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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