Wort davor: Erwerb

erwerben

erwerben (I)

erwerben (II)

erwerben (II 1)
Erklärung: etwas erlangen, gewinnen; erarbeiten.
erwerben (II 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: zugesprochen erhalten.
erwerben (II 1 Spiegelstrich 2)
Erklärung: herausholen.
erwerben (II 1 Spiegelstrich 3)
Erklärung: verbriefte Rechte.
erwerben (II 2)

erwerben (II 2 a)
Erklärung: jemanden heiraten, zur Ehe nehmen.
erwerben (II 2 b)
erwerben (II 2 c)
Erklärung: jemanden wählen.
erwerben (III)
Erklärung: durchsetzen, erreichen.
erwerben (IV)
Erklärung: (be)schwören.

Wort danach: erwerblich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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