Wort davor: erwart?
erwarten
erwarten (I)
Erklärung:
(gerichtlich) beanspruchen, verlangen.
- Belegtext:
daß der niemand umb einerlei anspruch oder von niemands anderst erwarten solle dann von dem schultheisen zu G.
Datierung: 1346
Fundstelle: Neckargemünd 605
Faksimile
- Belegtext:
vermag der haussgenoss der buesse nicht, so sal man erwarten an dem wyrthe, der dem hauss vorstehet
Datierung: 1351
Fundstelle: NMittThürSächs. 7, 2 (1844) 129
- Belegtext:
daz vor uns hant usertaget, erwart, erkobert mit rehtem gerihte ... nun pfunt st. pfeninge
Datierung: 1395
Fundstelle: Schmoller,StraßbTucherZft. 17
erwarten (II)
Erklärung:
(ab-)warten.
erwarten (III)
Erklärung:
Geduld haben mit.
- Belegtext:
wanne zweene klagen vür der broderschaft, so ensall keyner den anderen erfolgen, sonder eyner des andern erwarten, by der hoester boyßen
Datierung: 1456
Fundstelle: TrierWQ. 417
Wort danach: Erwartung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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