Wort davor: 1ertagen
2ertagen
2ertagen (I)
Erklärung:
etwas durch gerichtliches Urteil erwerben.
- Belegtext:
das hus hette er darnach umb das gericht kauft und mit gericht ußerclaget, ertaget und erwartet für sine 8 pfd. pf.
Fundstelle: DWB. III 1027
- Fundstelle: Zinkernagel 523
2ertagen (II)
Erklärung:
ertagt vor Gericht geladen.
Wort danach: Ertagwan
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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