Wort davor: 1ertagen

2ertagen

2ertagen (I)
Erklärung: etwas durch gerichtliches Urteil erwerben.

2ertagen (II)
Erklärung: ertagt vor Gericht geladen.

Wort danach: Ertagwan

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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