Wort davor: Erstlingsbrot
Erstmarkt
- Belegtext:
es soll auch sich keiner belustigen lassen, vierzehn tage vor dem erst- oder jahrmarkt, von dem meister zu wandern oder zu feiern, bei straf eines wochenlohns
Datierung: 1682
Fundstelle: BeitrHerborn 50
Wort danach: erstören
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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